Bei Fragen kontaktieren Sie mich gern.
Ein Therapiebeginn bzw. eine Therapiefortsetzung findet nach geklärter Kostenübernahme statt. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. Krankenversicherung oder Beihilfe) ist der Rechnungsempfänger für die termingerechte Zahlung sowie den kompletten Rechnungsbetrag verantwortlich. Wie auch bei anderen Facharztpraxen erhalten Sie eine Rechnung für Ihre Therapiesitzungen und reichen diese bei Ihrer privaten Krankenkasse/Beihilfestelle ein. Die Kosten für eine Therapiesitzung orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) sowie seit dem 01.07.2024 an einer zusätzlichen Abrechnungsempfehlung*.
*NEU!
Seit dem 01.07.2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Die Bundes-psychotherapeutenkammer (BPtK) hat gemeinsam mit Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten vereinbart. Diese führen zu einer angemesseneren Vergütung einzelner Leistungen.
Die Beihilfen ermöglichen nach neuen Empfehlungen der Abrechnung (§2 GOÄ)*:
Private Krankenversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten der Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen erstattet.
Aber: Noch sind nicht alle über die Änderungen seit dem 01.07.2024* informiert und bei PKV- und Beihilfe-Versicherten gelten weiterhin die individuellen Tarife!!!
Außerdem deckt nicht jede private Krankenversicherung Psychotherapie ab. Sollte Ihre PKV/Beihilfe sich nicht an die neuen Abrechnungsempfehlungen halten, können Sie diesen Fall bei der BPtK melden: info@bptk.de.
Bei Kurzzeittherapie kommen folgende Kosten mindestens auf Sie zu (weitere Leistungen nach Absprache):
Bei Langzeittherapie ab der 25. Sitzung:
Selbstzahler*innen
Aus verschiedenen Gründen kann es attraktiv und sinnvoll sein, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen: Als Selbstzahler*in sind Sie an keine Antrags-formalitäten gebunden, sodass dadurch entstehende Wartezeiten ebenfalls entfallen. Die Diskretion gegenüber Ihrer Krankenkasse ist gewahrt.
Ein Erstgespräch (50 Min.) stelle ich mit 134,06 € in Rechnung. Diesen Betrag können Sie im Anschluss überweisen.
Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)
Oder wünschen Sie eine psychotherapeutische Behandlung, aber es liegt bei Ihnen keine psychische Erkrankung vor? Dann können Sie Psychotherapie als individuelle Gesundheitsleistung als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Oft genügen hier wenige Sitzungen, um problematische Denk- und Verhaltensweisen heraus-zuarbeiten und Ihnen nötige Methoden und Strategien mit an die Hand zu geben, die es ermöglichen, Ihre Ziele eigenständig weiterzuverfolgen.
Kostenerstattung heißt: Ihre Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, entstandene Kosten einer Psychotherapie in Ausnahmefällen auch bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeuten zu erstatten (§13 Abs. 3 SGB V). Gerichte lehnen Wartezeiten auf Behandlungsplätze, die über sechs Wochen hinausgehen, meist als unzumutbar ab. Auch sind Ihnen als Patient oder Patientin nicht mehr als fünf Anfragen bei Psychotherapeut*innen zuzumuten. Sie können dann bei Psychotherapeut*innen nach freien Plätzen anfragen, die eine Privatpraxis betreiben. Falls dort zeitnah ein freier Therapieplatz zur Verfügung steht, sollten Sie zunächst mit Ihrer Krankenkasse klären, ob diese die Kosten der Behandlung in der Privatpraxis gemäß §13 Abs. 3 SGB V übernehmen wird.
Online-Therapie
Bei Bedarf biete ich Ihnen Psychotherapie auch online an. Dafür nutze ich einen Videotelefonanbieter, der von der Kassenärztlichen Vereinigung zertifiziert ist. Psychotherapie bleibt somit geschützt und vertraulich.
Der Anbieter ist über die KBV (Kassenärztliche Bundes-vereinigung) zertifiziert und zugelassen, sodass Datenschutz gewährleistet ist. Beachten Sie dabei bitte, dass gerade zu Beginn der Behandlung der persönliche Kontakt in der Praxis Voraussetzung ist.
Gesetzlich Versicherte
Ich habe eine Privatpraxis und besitze keine Kassenzulassung! Aber es können Behandlungs-honorare in meiner Privatpraxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens abgerechnet werden.
Dies muss jedoch im Vorfeld beantragt werden. Dabei helfe ich Ihnen gerne. Nicht jede Krankenversicherung bewilligt Psychotherapie in Privatpraxen über Kostenerstattung, obwohl Patient*innen keinen Therapieplatz bei Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung bekommen.
Bitte beachten Sie, dass ein Erstgespräch nötig ist, wenn Sie und ich einen Antrag auf Kostenerstattung versuchen wollen. Dieses Erstgespräch (50 Min.) wird nicht von Ihrer GKV erstattet und muss von Ihnen selbst getragen werden (Kosten: 134,06 €).